Schuleigener Corona-Hygieneplan Moritzschule Erfurt
- Persönliche Hygiene
- Mund-Nasen-Bedeckung
- Schulbeginn
- Aufenthalt und Verhalten in den Schulräumen
- Hygiene im Sanitärbereich
- Reinigung
- Pausen
- Sportunterricht
- Wegeführung
- Garderobe
- 11.Unterrichtsende
- Konferenzen und Dienstberatungen
- Erste Hilfe
- Trinkwasser
- Meldepflicht
- Risikogruppen
VORBEMERKUNG
Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen.
Der vorliegende Corona-Hygieneplan dient als Ergänzung zu dem schulischen Hygieneplan. Schulleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.
Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten auf jeweils geeignete Weise zu unterrichten. Belehrungen werden je nach Bedarf regelmäßig wiederholt.
- Persönliche Hygiene
- bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn) zu Hause bleiben
- Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 m
- gründliche Händehygiene durch Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden (z.B. vor Unterrichtsbeginn, vor dem Essen, nach dem Naseputzen/Husten/Niesen, nach Bewegungspausen, nach dem Toilettengang)
- keine Berührung des Gesichts (insbesondere der Schleimhäute) mit Händen v.a. Mund, Nase, Augen
- öffentlich zugängliche Gegenstände z.B. Türklinken, Lichtschalter oder Treppengeländer möglichst mit Ellenbogen anfassen bzw. Kontakt vermeiden
- Verzicht auf Körperkontakt (keine Berührungen, Umarmungen, Hände schütteln)
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette z.B. Husten und Niesen in Armbeuge, Abstand zu anderen Personen halten, wegdrehen
- Nutzung von Einweg-Taschentüchern und sofortige Entsorgung
- Mund-Nasen-Bedeckung
- Zuständigkeit jedes Einzelnen für eigenverantwortliche Beschaffung einer Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. textile Bedeckung, Behelfsmaske, Barriere, Tuch, Schal)
- Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den Pausen, im Treppenhaus
- im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand notwendig
- nach Nutzung Verstauen in einem Beutel und tägliches Waschen bei 60˚C/ ohne Reinigung keine weitere Nutzung der Mund-Nasen-Bedeckung möglich
- Schulbeginn
- alleiniges Betreten der Schule durch Schülerinnen und Schüler (kein Zutritt des Schulhauses von Eltern)
- ausschließlicher Zutritt über zugewiesenen Aufgang/Trakt (je nach Lage des Klassenraums)
- unterrichtender Lehrer holt Lerngruppe an Schultür ab
- gestaffelter Schulbeginn im 25 Minuten-Takt für 4.Klassen
- allgemeine Hygienehinweise an Pinnwand im Eingangsbereich der Schule
- Aufenthalt und Verhalten in den Schulräumen
- Einhaltung eines Abstandes von 1,50 m im gesamten Schulbetrieb
- für Präsenzunterricht Zuweisung eines Klassenraums (kein Raumwechsel)
- Lerngruppen mit maximal 10 Schülern + 1-2 Pädagogen (Abweichungen bei großen Klassenräumen möglich)
- Auseinanderstellen der Tische (pro Schulbank 1 Schüler, kein Face-to-Face-Kontakt)
- ausschließliche Auswahl von Unterrichtsformen und -methoden, die Mindestabstand gewähren z.B. keine Partner- und Gruppenarbeiten
- Bereitlegen aller Arbeitsmaterialien vor Schulbeginn auf Schulbank (Vermeiden von Ansammlungen an den Regalen)
- keine Nutzung von Entspannungsbereichen und Leseecken
- Stoßlüften/Querlüften in jeder Pause durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (unter Aufsicht einer Lehrkraft)
- Hygiene im Sanitärbereich
- Vorhandensein von Flüssigseife und Einmalhandtüchern an allen Waschbecken des Schulgeländes (Sanitärbereiche und Klassenräume)
- ausschließliche Nutzung der Toiletten des entsprechenden Aufgangs/ Traktes (entspricht dem nächstgelegenen Sanitärbereich)
- vor den Toiletten: Markierungen und Hinweisschilder zur Abstandsregulierung
- Zutritt des Sanitärbereichs: maximal 3 Kinder
- Jedes Kind geht mit Namensschild zur Toilette und befestigt dieses beim Betreten an einem Plakat vor dem Sanitärbereich. Sind 3 Namensschilder angeheftet, müssen nachfolgende Schüler an den Markierungen warten.
- an den Waschbecken: Hinweise zum richtigen Händewaschen
- Einsatz einer Pausenaufsicht (gesonderter Plan)
- Reinigung
- tägliche, gründliche Reinigung von Tischen, Telefonen, Kopierern, Tastaturen, Computermäusen, Türklinken, Griffen, Treppen- und Handläufen, Lichtschaltern
- tägliche Reinigung von Oberflächen z.B. Toilettensitzen, Armarturen, Waschbecken und Fußböden durch das Reinigungspersonal
- bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut, Erbrochenem Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch, Scheuer-Wisch-Desinfektion, Tragen von Einweghandschuhen notwendig
- Pausen
- zeitversetzte (Bewegungs)pausen durch gestaffelten Schulbeginn
- Einhaltung der Abstandsregeln auf Schulhof, Kontrolle durch Aufsicht
- Einhaltung der Abstandsregeln im Lehrer- und Erzieherzimmer und in der Küche
- Sportunterricht
- kein regulärer Sportunterricht
- Angebot niederschwelliger sportlicher Aktivitäten mit Alltagskleidung unter Einhaltung der Abstandsregelungen, Gruppengrößen und Hygienemaßnahmen
- Wegeführung
- durch versetzte Pausen und Klassenleiterunterricht Reduzierung von Zusammenkünften im Schulhaus
- ausschließliche Bewegung der Schülerinnen und Schüler im zugewiesenen Aufgang/Trakt (je nach Lage des Klassenraums)
- Markierungen zur Abstandsregulierung auf Treppenstufen
- Markierung des Auf- und Abgangs durch Pfeile
- Garderobe
- keine Nutzung der Garderoben
- kein Schuhwechsel gestattet
- Verwendung des Nachbarstuhls als Ablage der Kleidung
- Unterrichtsende
- alleiniges Verlassen der Schule durch Schülerinnen und Schüler (kein Zutritt des Schulhauses von Eltern)
- ausschließliches Verlassen des Gebäudes über zugewiesenen Aufgang/Trakt (je nach Lage des Klassenraums)
- zügiges Verlassen des Schulgeländes
- Konferenzen und Dienstberatungen
- Begrenzung von Dienstberatungen und Konferenzen auf Mindestmaß unter Einhaltung der Abstandsregeln
- Abhalten von Dienstberatungen in der Turnhalle unter Einhaltung des Mindestabstandes
- Abhalten von Klassenelternversammlungen, wenn dringend erforderlich
- Erste Hilfe
- Ersthelfende Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung
- nach Möglichkeit Einhaltung des Sicherheitsabstandes
- Trinkwasser
- Lehrkräfte spülen Entnahmestellen von Trinkwasser im Klassenraum am 11.05.20 für 5 Minuten
- Meldepflicht
- Meldepflicht bei Verdacht einer Erkrankung und Auftreten von COVID-19 Fällen an Gesundheitsamt
- Risikogruppen
- a) ältere Personen ab 60 Jahre
b) ältere Raucher ab 50 Jahre
c) Personen mit Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen Erkrankungen der Lunge, chronischen Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, Krebserkrankungen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem
d) Schwangere
- kein Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler, wenn diese oder andere im Haushalt lebende Personen zu einer Risikogruppe (a-d) gehören
- Bereitstellen von Aufgaben für Zuhause
- Organisation von Konsultationsstunden und Kontaktaufnahme mit Eltern
(Zuständigkeit: MSD) - keine Präsenzunterrichts-Pflicht für Lehrkräfte aus Risikogruppen (a-d)
- Übernahme von Aufgaben des häuslichen Lernens
Ergänzungen zum schuleigenen Hygieneplan der Moritzschule
- Klassenlehrer/-innen sowie Erzieher/-innen führen täglich ein Lüftungsprotokoll
- die Jahrgänge 1 und 2 betreten das Schulgebäude lediglich über den Aufgang A, die Jahrgänge 3 und 4 nutzen den Aufgang B
- externen Personen ist das Betreten der Schule generell nicht gestattet
- ab 7.00 Uhr findet eine Betreuung der Schüler/-innen im Klassenraum statt
- alle Pädagogen und Mitarbeiter haben stets am Montag die Möglichkeit sich im Schulgebäude auf Covid-19 testen zu lassen
- den Lernenden werden Materialien bereitgestellt, die das verinnerlichen der Hygienemaßnahmen unterstützen (z.B. AHA-Regeln Posterdruck, „Mein erstes Sachheft AHA-Regeln usw.)